Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

gebrauchsmusterrecht:erklaerung_zur_inanspruchnahme_des_anmeldetags

finanzcheck24.de

Erklärung zur Inanspruchnahme des Anmeldetags

§ 5 (1) des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) ermöglicht dem Anmelder, den Anmeldetag einer früheren Patentanmeldung für eine Gebrauchsmusteranmeldung zu beanspruchen.

§ 5 (1) GebrMG

Hat der Anmelder mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für dieselbe Erfindung bereits früher ein Patent nachgesucht, so kann er mit der Gebrauchsmusteranmeldung die Erklärung abgeben, daß der für die Patentanmeldung maßgebende Anmeldetag in Anspruch genommen wird. Ein für die Patentanmeldung beanspruchtes Prioritätsrecht bleibt für die Gebrauchsmusteranmeldung erhalten. Das Recht nach Satz 1 kann bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem die Patentanmeldung erledigt oder ein etwaiges Einspruchsverfahren abgeschlossen ist, jedoch längstens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Anmeldetag der Patentanmeldung, ausgeübt werden.

siehe auch

§ 5 GebrMG → Inanspruchnahme des Anmeldetags einer Patentanmeldung
Regelt die Möglichkeit, den Anmeldetag einer früheren Patentanmeldung für eine Gebrauchsmusteranmeldung in Anspruch zu nehmen.

gebrauchsmusterrecht/erklaerung_zur_inanspruchnahme_des_anmeldetags.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/05 09:26 von mfreund