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Das Europäische Immaterialgüterrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die den Schutz und die Durchsetzung geistigen Eigentums in Europa regeln.
Das Europäisches Immaterialgüterrecht umfasst Sekundärrecht der Europäischen Union mit Wirkung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ferner umfasst das Europäisches Immaterialgüterrecht völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug, wie beispielsweise das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), die im Wirkungsbereich über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinausreichen können.
Das europäische Patentrecht umfasst sowohl das Patentrecht der Europäischen Union als auch das System des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), die als eigenständige völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug unabhängig von der Europäischen Union sind.
Schützt literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke, wie Bücher, Musik, Filme, Software und Kunstwerke. In der EU gibt es harmonisierte Regelungen, die den Schutz und die Verwertung von Urheberrechten vereinheitlichen.
Regelt den Schutz von Marken, wie Logos, Namen und Kennzeichen, die Unternehmen zur Identifizierung ihrer Produkte und Dienstleistungen verwenden. Die EU bietet ein einheitliches Markenrecht durch die Unionsmarke, die in allen Mitgliedstaaten gilt.
Verordnung (EG) 207/2009 → Gemeinschaftsmarkenverordnung
Regelt das Markenrecht in der EU und ermöglicht den Schutz von Marken durch eine einheitliche Anmeldung und Registrierung mit Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten.
Verordnung (EU) 2017/1001 → Unionsmarkenverordnung
Ersetzt die Gemeinschaftsmarkenverordnung und aktualisiert das EU-Markenrecht, um eine effiziente und einheitliche Markenregistrierung sowie den Schutz im gesamten Binnenmarkt sicherzustellen.
Richtlininie 2008/95/EG → Markenrechtsrichtlinie
Harmonisiert nationale Markenrechtsregelungen und dient dazu, de Schutz sowie der Durchsetzung von Markenrechten innerhalb der EU zu vereinheitlichen.
Schützt das äußere Erscheinungsbild von Produkten, wie Form, Farbe und Muster. Die EU bietet den Schutz durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten ermöglicht.
GGeschmMV → **Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Regelt den Schutz von Geschmacksmustern in der EU und ermöglicht es, durch eine einzige Anmeldung einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten für das äußere Erscheinungsbild von Produkten zu erlangen
Schützen Produkte, deren Qualität oder Ruf eng mit ihrer geografischen Herkunft verbunden sind, wie zum Beispiel Champagner oder Parmaschinken.
Verhindert unfaire Praktiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, wie beispielsweise den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Patentinhaber.
→ Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de