Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:veroeffentlichung_einer_neuen_europaeischen_patentschrift

finanzcheck24.de

Veröffentlichung einer neuen europäischen Patentschrift

Artikel 103 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Veröffentlichung einer neuen europäischen Patentschrift, wenn das europäische Patent in geänderter Fassung aufrechterhalten wird.

Artikel 103 EPÜ

Ist das europäische Patent nach Artikel 101 Absatz 3 (a) in geänderter Fassung aufrechterhalten worden, so veröffentlicht das Europäische Patentamt eine neue europäische Patentschrift so bald wie möglich nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Entscheidung über den Einspruch im Europäischen Patentblatt.

siehe auch

EPÜ, Teil 5 → Einspruchs- und Beschränkungsverfahren
Der fünfte Teil des EPÜ regelt das Einspruchsverfahren gegen ein erteiltes europäisches Patent, einschließlich der Einspruchsgründe, der Prüfung des Einspruchs und der möglichen Entscheidungen, sowie das Verfahren zur Beschränkung oder zum Widerruf des Patents auf Antrag des Patentinhabers.

ep/veroeffentlichung_einer_neuen_europaeischen_patentschrift.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/28 11:52 von areichelt