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ep:termin_der_europaeischen_eignungspruefung

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Termin der europäischen Eignungsprüfung

Artikel 1 (2) VEP

Die Prüfung wird in der Regel einmal im Jahr abgehalten. Der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen darf nicht mehr als 25 Monate betragen.

VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung

siehe auch

ep/termin_der_europaeischen_eignungspruefung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1