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Nr. 4 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Bedingungen und Verfahren für Rückzahlungen vom laufenden Konto beim Europäischen Patentamt, einschließlich der notwendigen Anträge und Nachweise.
Nr. 4.1 VLK → Gründe für Rückzahlungen
Rückzahlungen vom laufenden Konto sind aus verschiedenen Gründen möglich.
Nr. 4.2 VLK → Antrag und Nachweise für Rückzahlungen
Rückzahlungen können nur an den Kontoinhaber erfolgen und erfordern einen unterzeichneten Antrag mit allen erforderlichen Angaben.
VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
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