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Nr. 4.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die möglichen Gründe für Rückzahlungen vom laufenden Konto.
Rückzahlungen vom laufenden Konto sind aus verschiedenen Gründen möglich, z. B. bei Auflösung des laufenden Kontos oder Beendigung der Tätigkeit als zugelassener Vertreter vor dem EPA.
Nr. 4 VLK → Rückzahlungen vom laufenden Konto
Regelt die Bedingungen und Verfahren für Rückzahlungen vom laufenden Konto beim Europäischen Patentamt.
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