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ep:rueckerstattung_von_gebuehren

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Rückerstattung von Gebühren

Nr. 15 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Verfahren und Bedingungen für die Rückerstattung von Gebühren auf laufende Konten beim Europäischen Patentamt.

Nr. 15.1 VLK → Rückerstattung auf das angegebene Konto
Gebührenrückerstattungen werden auf das in den Rückerstattungsanweisungen genannte Konto vorgenommen.

Nr. 15.2 VLK → Einreichung von Rückerstattungsanweisungen
Rückerstattungsanweisungen sind in einem elektronisch verarbeitbaren Format einzureichen.

siehe auch

VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.

ep/rueckerstattung_von_gebuehren.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/15 09:35 von mfreund