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Nr. 15 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Verfahren und Bedingungen für die Rückerstattung von Gebühren auf laufende Konten beim Europäischen Patentamt.
Nr. 15.1 VLK → Rückerstattung auf das angegebene Konto
Gebührenrückerstattungen werden auf das in den Rückerstattungsanweisungen genannte Konto vorgenommen.
Nr. 15.2 VLK → Einreichung von Rückerstattungsanweisungen
Rückerstattungsanweisungen sind in einem elektronisch verarbeitbaren Format einzureichen.
VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de