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Nr. 15.2 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Einreichung von Rückerstattungsanweisungen.
Rückerstattungsanweisungen sind in einem elektronisch verarbeitbaren Format über die zulässigen Einreichungswege einzureichen.
Nr. 15 VLK → Rückerstattung von Gebühren
Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Rückerstattung von Gebühren auf laufende Konten beim Europäischen Patentamt.
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