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ep:fristberechnung_nach_vollen_tagen_wochen_monaten_oder_jahren

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Fristberechnung nach vollen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren

Regel 131 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Fristen nach vollen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren berechnet werden.

Regel 131 (1) EPÜ

Die Fristen werden nach vollen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren berechnet.

siehe auch

Regel 131 EPÜ → Berechnung der Fristen
Beschreibt die Berechnung der Fristen.

ep/fristberechnung_nach_vollen_tagen_wochen_monaten_oder_jahren.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1