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Regel 131 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Fristen nach vollen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren berechnet werden.
Die Fristen werden nach vollen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren berechnet.
Regel 131 EPÜ → Berechnung der Fristen
Beschreibt die Berechnung der Fristen.
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