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ep:frist_fuer_den_beitritt

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Frist für den Beitritt

Regel 89 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Tag zu erklären ist, an dem eine der in Artikel 105 genannten Klagen erhoben worden ist.

Regel 89 (1) EPÜ

Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag zu erklären, an dem eine der in Artikel 105 genannten Klagen erhoben worden ist.

siehe auch

Regel 89 EPÜ → Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers
Beschreibt den Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers.

ep/frist_fuer_den_beitritt.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1