Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:festlegung_der_einzelheiten_durch_den_verwaltungsrat

finanzcheck24.de

Festlegung der Einzelheiten durch den Verwaltungsrat

Regel 122 (4) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass der Verwaltungsrat die Einzelheiten der Anwendung der Absätze 2 und 3 festlegt.

Regel 122 (4) EPÜ

Der Verwaltungsrat legt die Einzelheiten der Anwendung der Absätze 2 und 3 fest. Das Europäische Patentamt zahlt die nach den Absätzen 2 und 3 fälligen Beträge aus.

siehe auch

Regel 122 EPÜ → Kosten der Beweisaufnahme
Beschreibt die Kosten der Beweisaufnahme.

ep/festlegung_der_einzelheiten_durch_den_verwaltungsrat.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1