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ep:erteilungsantrag

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Erteilungsantrag

Regel 41 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, welche Angaben der Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents enthalten muss.

Regel 41 (1) EPÜ → Formblatt für den Erteilungsantrag
Beschreibt, dass der Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents auf einem vorgeschriebenen Formblatt einzureichen ist.

Regel 41 (2) EPÜ → Inhalt des Erteilungsantrags
Erklärt, welche Angaben der Erteilungsantrag enthalten muss.

Regel 41 (3) EPÜ → Bezeichnung eines gemeinsamen Vertreters
Beschreibt, dass im Fall mehrerer Anmelder der Antrag die Bezeichnung eines Anmelders oder Vertreters als gemeinsamer Vertreter enthalten soll.

siehe auch

AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt.

ep/erteilungsantrag.1731243460.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/10 12:57 von areichelt