Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:entscheidung_ohne_mitwirkung_anderer_beteiligter

finanzcheck24.de

Entscheidung ohne Mitwirkung anderer Beteiligter

Regel 109 (3) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Große Beschwerdekammer in der Besetzung nach Absatz 2 a) ohne Mitwirkung anderer Beteiligter entscheidet.

Regel 109 (3) EPÜ

In der Besetzung nach Absatz 2 a) entscheidet die Große Beschwerdekammer ohne Mitwirkung anderer Beteiligter auf der Grundlage des Antrags.

siehe auch

Regel 109 EPÜ → Verfahren bei Anträgen auf Überprüfung
Beschreibt das Verfahren bei Anträgen auf Überprüfung.

ep/entscheidung_ohne_mitwirkung_anderer_beteiligter.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1