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ep:einreichung_von_unterlagen_formvorschriften

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Einreichung von Unterlagen; Formvorschriften

Regel 2 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Möglichkeiten zur Einreichung von Unterlagen und die Formvorschriften.

Regel 2 (1) EPÜ → Möglichkeiten zur Einreichung von Unterlagen
Beschreibt, dass Unterlagen durch unmittelbare Übergabe, durch Postdienste oder durch Einrichtungen zur elektronischen Nachrichtenübermittlung eingereicht werden können.

Regel 2 (2) EPÜ → Authentizität von Schriftstücken
Erklärt, dass die Authentizität eines zu unterzeichnenden Schriftstücks durch eigenhändige Unterschrift oder andere geeignete Mittel bestätigt werden kann.

siehe auch

AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt.

ep/einreichung_von_unterlagen_formvorschriften.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1