Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:beseitigung_von_maengeln_in_den_anmeldungsunterlagen

finanzcheck24.de

Beseitigung von Mängeln in den Anmeldungsunterlagen

Regel 58 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass das Europäische Patentamt den Anmelder auffordert, festgestellte Mängel innerhalb von zwei Monaten zu beseitigen, wenn die europäische Patentanmeldung nicht den Erfordernissen der Regel 57 a) bis d), h) und i) entspricht.

Regel 58 EPÜ

Entspricht die europäische Patentanmeldung nicht den Erfordernissen der Regel 57 a) bis d), h) und i) [→ Formalprüfung], so teilt das Europäische Patentamt dies dem Anmelder mit und fordert ihn auf, die festgestellten Mängel innerhalb von zwei Monaten zu beseitigen. Die Beschreibung, die Patentansprüche und die Zeichnungen können nur insoweit geändert werden, als es erforderlich ist, um diese Mängel zu beseitigen.

siehe auch

AO EPÜ, Teil 4, Kapitel I → Prüfung durch die Eingangsstelle
Dieses Kapitel beschreibt das Verfahren zur Eingangs- und Formalprüfung europäischer Patentanmeldungen durch die Eingangsstelle. Es umfasst die Prüfung auf formale Mängel, die Nachreichung fehlender Teile der Beschreibung oder Zeichnungen und die Beseitigung von Mängeln.

ep/beseitigung_von_maengeln_in_den_anmeldungsunterlagen.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/18 11:03 von areichelt