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→ PACE-Programm
→ Patent Prosecution Highway
AEPA 2015, A94 → Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 30. November 2015 über Möglichkeiten der Beschleunigung des europäischen Patenterteilungsverfahrens
Möglichkeiten der Beschleunigung des europäischen Patenterteilungsverfahrens zusätzlich zum PACE-Programm:
→ Verzicht auf die Mitteilung nach Regel 70 (2) EPÜ
→ Verzicht auf die Mitteilung nach Regel 161 und 162 EPÜ
→ Verzicht auf eine weitere Mitteilung nach Regel 71 (3) EPÜ
→ Vorgezogener Eintritt in die europäische Phase
Beschleunigung des Einspruchsverfahrens bei Patenten, aus denen eine Verletzungsklage erhoben worden: ABl. EPA 2008, 221; Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt, E-VII, 4
Beschleunigung des Verfahrens vor den Beschwerdekammern: Zusatzpublikation 1, ABl. EPA 2015, 60; Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt, E-VII, 5
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