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Artikel 4 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten hebt den Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts von 2007 zur Einreichung von Vollmachten auf.
Mit Inkrafttreten dieses Beschlusses tritt der Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts vom 12. Juli 2007 über die Einreichung von Vollmachten (Sonderausgabe Nr. 3, ABl. EPA 2007, L.1) außer Kraft.
ABl. EPA 2024, A75 → Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten
Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.
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