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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:verantwortung_der_anweisungsbefugten_und_rechnungsfuehrer

finanzcheck24.de

Verantwortung der Anweisungsbefugten und Rechnungsführer

Artikel 50 © des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Finanzordnung die Verantwortung der Anweisungsbefugten und der Rechnungsführer sowie die entsprechenden Kontrollmaßnahmen regelt.

Artikel 50 © EPÜ

c) die Verantwortung der Anweisungsbefugten und der Rechnungsführer sowie die entsprechenden Kontrollmaßnahmen;

siehe auch

Artikel 50 EPÜ → Finanzordnung
Beschreibt die Regelungen der Finanzordnung der Organisation.

ep/verantwortung_der_anweisungsbefugten_und_rechnungsfuehrer.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1