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Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln das Vorgehen nach Auffüllung des Kontos bei einem vorherigen Fehlbetrag und die Fortsetzung der Abbuchungen.
7.1 VAA → Ausführung ausstehender Abbuchungsaufträge
Führt ausstehende Abbuchungsaufträge aus und setzt die automatische Abbuchung in der festgelegten Reihenfolge fort.
7.2 VAA → Zeitpunkt der Zahlung bei Auffüllung
Die ausstehende Zahlung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem das Konto aufgefüllt wurde.
VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.
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