Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:anwendungsbereich_des_arbeitnehmererfindergesetzes

finanzcheck24.de

Anwendungsbereich des Arbeitnehmererfindergesetzes

§ 1 ArbnErfG

Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten.

siehe auch

arbeitnehmererfinderrecht/anwendungsbereich_des_arbeitnehmererfindergesetzes.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/18 08:15 von 127.0.0.1