Zweite Instanz

Die „Zweite Instanz“ wird im Kontext der Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Berufungsverfahren [ZPO, Buch 3 → Rechtsmittel ] bestimmt. Hier wird im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil durch ein höheres Gericht überprüft.

ZPO, Buch 3 → Rechtsmittel
Behandelt die Berufung, Revision und Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile und Beschlüsse.

siehe auch

Gerichtlicher Instanzenzug
Beschreibt die hierarchische Struktur des Rechtssystems, in der gerichtliche Entscheidungen in mehreren Stufen überprüft werden können