Die „Zweite Instanz“ wird im Kontext der Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Berufungsverfahren [ZPO, Buch 3 → Rechtsmittel ] bestimmt. Hier wird im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil durch ein höheres Gericht überprüft.
ZPO, Buch 3 → Rechtsmittel
Behandelt die Berufung, Revision und Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile und Beschlüsse.
→ Gerichtlicher Instanzenzug
Beschreibt die hierarchische Struktur des Rechtssystems, in der gerichtliche Entscheidungen in mehreren Stufen überprüft werden können