Der neben dem Klageantrag für die Bestimmung des Streitgegenstandes maßgebliche Klagegrund wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang [→ Lebenssachverhalt] bestimmt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren der Klagepartei bezieht.1)
→ Streitgegenstand → Klageantrag