Hinweisbeschluss

Ein Hinweisbeschluss ist ein Instrument, das von Gerichten in Zivilprozessen verwendet wird, um den Parteien frühzeitig die vorläufige rechtliche Einschätzung des Gerichts mitzuteilen. Es handelt sich dabei um einen Beschluss, in dem das Gericht den Parteien Hinweise [→ Gerichtlicher Hinweis] gibt, wie es den Fall oder bestimmte rechtliche Fragen im Moment bewertet und welche Punkte es als entscheidungserheblich ansieht.

Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie ist Zweck eines Hinweisbeschlusses, die Parteien frühzeitig über die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts zu informieren, um gegebenenfalls ihren Vortrag anzupassen, unnötige Beweiserhebungen zu vermeiden und den Prozess zügiger voranzutreiben.

Ein Hinweisbeschluss hilft, Entscheidungen zu vermeiden, die für die Parteien überraschend kommen könnten. Dies entspricht dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wonach die Parteien die Möglichkeit haben müssen, sich zu allen entscheidungserheblichen Punkten zu äußern.

Durch den Hinweisbeschluss erhalten die Parteien die Gelegenheit, zu der vorläufigen Einschätzung des Gerichts Stellung zu nehmen, zusätzlichen Vortrag einzureichen oder Beweismittel vorzulegen.

Ein Hinweisbeschluss ist für das Gericht nicht bindend. Es kann seine Auffassung nach der weiteren Verhandlung und der Würdigung des Parteivortrags noch ändern. Jedoch muss das Gericht, wenn es von der im Hinweisbeschluss geäußerten vorläufigen Meinung abweichen möchte, die Parteien erneut darauf hinweisen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren. Wenn das Gericht dies unterlässt, kann dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen.1)

siehe auch

Gerichtlicher Hinweis
Eine Mitteilung des Gerichts an die Parteien eines Verfahrens, um diese auf bestimmte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte aufmerksam zu machen, die für die Entscheidung des Falles relevant sein könnten.

1)
BGH, Beschluss vom 2. Juli 2024, X ZR 83/23