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verfahrensrecht:gerichtlicher_hinweis

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Gerichtlicher Hinweis

Ein gerichtlicher Hinweis ist eine Mitteilung des Gerichts an die Parteien eines Verfahrens, um diese auf bestimmte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte aufmerksam zu machen, die für die Entscheidung des Falles relevant sein könnten. Solche Hinweise dienen dazu, den Parteien die Möglichkeit zu geben, sich zu diesen Gesichtspunkten zu äußern und gegebenenfalls zusätzlichen Vortrag oder Beweise vorzulegen. Ein gerichtlicher Hinweis soll sicherstellen, dass keine Partei durch überraschende Entscheidungen benachteiligt wird und dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt bleibt.

Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, den es anders beurteilt als die Parteien und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.1)

Ein Gericht darf eine entscheidungserhebliche Frage nur dann abweichend von einem zuvor erteilten rechtlichen Hinweis beurteilen, wenn es die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.2)

Ein solcher Hinweis kann entbehrlich sein, wenn sich die geänderte Einschätzung hinreichend deutlich aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ergibt.3)

Auch wenn ein Gericht in einem Hinweisbeschluss eine Auffassung als vorläufig bezeichnet und den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Gericht nicht ohne erneuten Hinweis von seiner vorläufigen Auffassung abweichen wird.4)

Wenn ein Gericht in einem Hinweisbeschluss die Einschätzung äußert, dass zu einem bestimmten Punkt kein weiterer Vortrag oder keine weiteren Beweisangebote erforderlich sind, muss das Gericht der Partei Gelegenheit zu ergänzendem Vorbringen geben, wenn es an dieser Einschätzung nicht festhalten will.5)

siehe auch

Hinweisbeschluss
Ein Instrument, das von Gerichten in Zivilprozessen verwendet wird, um den Parteien frühzeitig die vorläufige rechtliche Einschätzung des Gerichts mitzuteilen.

Gericht
Eine Institution des Staates, die zur Rechtsprechung berufen ist. Es ist dafür zuständig, Streitigkeiten zu entscheiden, Gesetze anzuwenden und durchzusetzen sowie gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.

1)
BGH, Urteil vom 25. Juli 2024 - I ZR 27/23 - Gesamtvertrag Kabelweitersendung; m.V.a. BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 5/21, GRUR 2022, 837 [Rn. 63] = WRP 2022, 720 - Kinderzahnärztin, mwN
2)
BGH, Beschluss vom 2. Juli 2024 – X ZR 2/24; m.V.a. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - IX ZR 8/19, NZI 2020, 65 Rn. 5.
3)
BGH, Beschluss vom 2. Juli 2024 – X ZR 2/24; m.V.a. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 14.
4) , 5)
BGH, Beschluss vom 2. Juli 2024, X ZR 83/23
verfahrensrecht/gerichtlicher_hinweis.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/09 09:01 von mfreund