Im Kontext des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) bezieht sich ein „Workflow“ auf einen spezifischen Verfahrensabschnitt oder eine bestimmte Prozessphase innerhalb eines Gerichtsverfahrens. Es handelt sich dabei um ein System innerhalb des Case Management Systems (CMS) zur Organisation und Verwaltung verschiedener Aspekte eines Falles.
Nach Regel 4.1 Satz 2 EPGVO [→ Elektronische Einreichung von Unterlagen] sind die Parteien gehalten, die online verfügbaren amtlichen Formulare zu verwenden. Zu diesen Formularen zählen auch die gesonderten Workflows innerhalb des CMS.1)
Um die Übersichtlichkeit innerhalb der unterschiedlichen Workflows („Anordnungen“) zu wahren, ist es erforderlich, dass pro Thema ein gesonderter Workflow angestoßen wird.2)
Gemäß Regel 4.2 EPGVO sind die Parteien gehalten, online bereitgestellte amtliche Formulare zu verwenden. Hierzu zählen auch die unterschiedlichen Workflows. Innerhalb dieser Workflows sind keine weiteren Anträge zu stellen, die anderen Workflows zugeordnet sind und/oder eine abweichende Handhabung erfordern.3)
CMS → Case Management Systems
Webbasierte Plattform, die von Benutzern genutzt wird, um elektronische Anträge und Verfahrensdokumente bei Gericht einzureichen und zu verwalten.