Patentrecht der Europäischen Union

Das Patentrecht der Europäischen Union bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen. Der wesentliche Aspekt des Patentrechts der Europäischen Union ist die Schaffung des Einheitspatentsystems, das einen einheitlichen Patentschutz in mehreren EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Dies zielt darauf ab, Patentverfahren zu vereinfachen, Kosten zu senken und eine konsistente Rechtsprechung in den teilnehmenden Staaten zu gewährleisten [→ Reform des europäischen Patentsystems].

siehe auch

Europäisches Patentrecht
Umfasst sowohl das Patentrecht der Europäischen Union als auch das System des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), die als eigenständige völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug unabhängig von der Europäischen Union sind.

Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.