Artikel 35 des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht regelt die Errichtung und Aufgaben des Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen.
Artikel 35 (1) → Errichtung des Mediations- und Schiedszentrums
Es wird ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen errichtet, mit Sitzen in Laibach und Lissabon.
Artikel 35 (2) → Dienste des Zentrums für Mediation und Schiedsverfahren
Das Zentrum bietet Dienste für Mediation und Schiedsverfahren in Patentstreitigkeiten an. Ein Patent kann jedoch weder für nichtig erklärt noch beschränkt werden.
Artikel 35 (3) → Mediations- und Schiedsordnung
Das Zentrum legt eine Mediations- und Schiedsordnung fest.
Artikel 35 (4) → Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter
Das Zentrum stellt ein Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter auf.
EPGÜ, Teil 1, Kapitel VII → Mediation und Schiedsverfahren in Patentsachen
Führt das Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen ein, das alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation und Schiedsverfahren für Patentstreitigkeiten anbietet, wobei jedoch ein Patent weder für nichtig erklärt noch beschränkt werden kann.