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Artikel 35 (4) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt, dass das Zentrum ein Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter aufstellt.
Das Zentrum stellt ein Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter auf, die die Parteien bei der Streitbeilegung unterstützen.
Artikel 35 → Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen
Regelt die Errichtung und Aufgaben des Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen.
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