Inhalt der Klageschrift

Regel 13 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) bestimmt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Klageschrift enthalten sein müssen.

Regel 13 (1) EPGVO → Erforderliche Angaben in der Klageschrift
Beschreibt die spezifischen Informationen, die in der Klageschrift enthalten sein müssen, wie die Identität der Parteien und die Art der Klage.

Regel 13 (2) EPGVO → Erforderliche Dokumente in der Klageschrift
Regelt die Dokumente, die der Klageschrift beigefügt werden müssen, einschließlich Beweismittel und relevante Patente.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.