Im Kontext des EPG [→ Einheitliches Patentgericht] gibt es mehrere Arten von gerichtlichen Entscheidungen, die je nach Verfahrenssituation und rechtlichen Anforderungen variieren:
Ein Urteil ist eine formelle Entscheidung des Gerichts, die nach einer mündlichen Verhandlung ergeht. Es enthält die Entscheidungsgründe und wird schriftlich abgefasst. Die Regel 118 der EPGVO [→ Entscheidung in der Sache] beschreibt die Anforderungen an Urteile, einschließlich der Anordnung von Schadenersatz oder Entschädigung und der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits.
Anordnungen sind gerichtliche Verfügungen, die bestimmte Handlungen anordnen oder untersagen können. Sie können auch vorläufige Maßnahmen umfassen, die ohne Anhörung der Gegenpartei erlassen werden können, wenn eine Verzögerung wahrscheinlich irreparablen Schaden verursachen würde. Die Normen für Anordnungen sind in den Regeln 351 und 352 festgelegt. Regel 351 [→ Anordnungen] beschreibt die erforderlichen Angaben und Inhalte einer Anordnung des Gerichts und legt fest, dass alle Anordnungen in das Register aufgenommen werden. Regel 352 [→ Von Sicherheitsleistung abhängige Bindungswirkung von Entscheidungen oder Anordnungen] erlaubt dem Gericht, die Bindungswirkung einer Entscheidung oder Anordnung von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen.
EPG → Einheitliches Patentgericht
Internationales Gerichtssystem, das für Streitigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patenten, einschließlich des Einheitspatents, zuständig ist