Einheitliches Patentgerichtssystem

Das Einheitliche Patentgerichtssystem ist ein spezielles Gerichtssystem, das im Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurde, um Patentrechtsstreitigkeiten effizienter und einheitlicher zu behandeln. Es ist Teil des umfassenderen Systems [→ Einheitspatentsystem], das auch das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung umfasst. Das Gerichtssystem besteht aus dem Einheitlichen Patentgericht (EPG), das aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einem Mediations- und Schiedszentrum besteht.

Das Gericht erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts besteht aus einer Zentralkammer sowie lokalen und regionalen Kammern in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Das System soll die Rechtssicherheit erhöhen und die Innovationskraft in Europa stärken, indem es einen verlässlichen und einheitlichen Rechtsrahmen für den Schutz von Erfindungen bietet.