Einheitlicher Patentschutz

Der einheitliche Patentschutz [Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 → Einheitlicher Schutz] ist ein System [→ Einheitspatentsystem] innerhalb der Europäischen Union, das auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] eingeführt wurde, um einen Patentschutz zu schaffen, der in mehreren EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig und mit einheitlicher Wirkung gewährt wird [→ Patentrecht der Europäischen Union]. Dieses System zielt darauf ab, das Patentrecht in der EU zu vereinfachen und zu harmonisieren, indem es Inhabern europäischer Patente ermöglicht, zusammen mit einem Europäischen Patent für die teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU eine einheitliche Wirkung zu beantragen [Artikel 2 c) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung]. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung hat den Vorteil, dass es keinen separaten nationalen Validierungsprozess in jedem Mitgliedstaat benötigt, was die Verwaltungskosten und den administrativen Aufwand für Patentinhaber deutlich reduziert.

Der einheitliche Patentschutz wird vom Europäischen Patentamt (EPA) verwaltet, das für die Registrierung der einheitlichen Wirkung eines europäischen Patents verantwortlich ist.

Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 5 → Einheitlicher Schutz
Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung gewährt dem Inhaber einheitliche Rechte in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

siehe auch

Einheitspatentsystem
Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten mit einheitlicher Wirkung innerhalb der EU betreffen.

Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Verordnung über den einheitlichen Patentschutz
Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen.