Zulässige nationale Erfordernisse

Regel 51bis.1 der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die nationalen Erfordernisse, die ein Bestimmungsamt gemäß Artikel 27 verlangen kann.

Regel 51bis.1(a) PCT → Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Beschreibt die spezifischen Unterlagen und Nachweise, die ein Bestimmungsamt verlangen kann.

Regel 51bis.1(b) PCT → Vertretung durch Anwalt
Regelt die Anforderungen an die Vertretung des Anmelders durch einen Anwalt.

Regel 51bis.1(c) PCT → Einreichung in mehreren Exemplaren
Legt fest, dass die internationale Anmeldung in mehreren Exemplaren eingereicht werden kann.

Regel 51bis.1(d) PCT → Bestätigung und Beglaubigung von Übersetzungen
Beschreibt die Anforderungen an die Bestätigung und Beglaubigung von Übersetzungen.

Regel 51bis.1(e) PCT → Übersetzung des Prioritätsbelegs
Regelt die Bedingungen, unter denen eine Übersetzung des Prioritätsbelegs verlangt werden kann.

siehe auch

Regel 51bis PCT → Nach Artikel 27 zulässige nationale Erfordernisse
Regelt die zulässigen nationalen Erfordernisse, die ein Bestimmungsamt von einem Anmelder verlangen kann.