Regel 51bis.1 der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die nationalen Erfordernisse, die ein Bestimmungsamt gemäß Artikel 27 verlangen kann.
Regel 51bis.1(a) PCT → Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Beschreibt die spezifischen Unterlagen und Nachweise, die ein Bestimmungsamt verlangen kann.
Regel 51bis.1(b) PCT → Vertretung durch Anwalt
Regelt die Anforderungen an die Vertretung des Anmelders durch einen Anwalt.
Regel 51bis.1(c) PCT → Einreichung in mehreren Exemplaren
Legt fest, dass die internationale Anmeldung in mehreren Exemplaren eingereicht werden kann.
Regel 51bis.1(d) PCT → Bestätigung und Beglaubigung von Übersetzungen
Beschreibt die Anforderungen an die Bestätigung und Beglaubigung von Übersetzungen.
Regel 51bis.1(e) PCT → Übersetzung des Prioritätsbelegs
Regelt die Bedingungen, unter denen eine Übersetzung des Prioritätsbelegs verlangt werden kann.
Regel 51bis PCT → Nach Artikel 27 zulässige nationale Erfordernisse
Regelt die zulässigen nationalen Erfordernisse, die ein Bestimmungsamt von einem Anmelder verlangen kann.