Vorbehalt zu Kapitel II

Artikel 64 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erlaubt Staaten, Kapitel II für sich als nicht verbindlich zu erklären.

Artikel 64 (1)(a) PCT → Erklärung der Unverbindlichkeit von Kapitel II
Erlaubt Staaten, Kapitel II für sich als nicht verbindlich zu erklären.

Artikel 64 (1)(b) PCT → Folgen der Erklärung
Regelt die Folgen für Staaten, die eine solche Erklärung abgeben.

siehe auch

Artikel 64 PCT → Vorbehalte
Erlaubt Vertragsstaaten, bestimmte Vorbehalte zu erklären.