Verfahren zur Erklärung und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 64 (6) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Verfahren zur Erklärung und Rücknahme von Vorbehalten.

Artikel 64 (6)(a) PCT → Erklärung von Vorbehalten
Regelt die Abgabe von Erklärungen zu Vorbehalten.

Artikel 64 (6)(b) PCT → Rücknahme von Vorbehalten
Beschreibt das Verfahren zur Rücknahme von Vorbehalten.

siehe auch

Artikel 64 PCT → Vorbehalte
Erlaubt Vertragsstaaten, bestimmte Vorbehalte zu erklären.