Regel 92 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Schriftverkehr im Rahmen des PCT-Verfahrens.
Regel 92.1 PCT → Erfordernis von Begleitschreiben und Unterschriften
Regelt die Erfordernisse von Begleitschreiben und Unterschriften im Schriftverkehr.
Regel 92.2 PCT → Sprachen im Schriftverkehr
Regelt die Verwendung von Sprachen im Schriftverkehr.
Regel 92.3 PCT → Postversand durch nationale Ämter oder zwischenstaatliche Organisationen
Regelt den Postversand durch nationale Ämter oder zwischenstaatliche Organisationen.
Regel 92.4 PCT → Benutzung des Telegrafen, Fernschreibers, Telefaxgeräts usw.
Regelt die Benutzung von Telegrafen, Fernschreibern, Telefaxgeräten und ähnlichen Einrichtungen.
PCT, Teil F → Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.