Artikel 53 (5) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Quorum und die Beschlussfähigkeit der Versammlung.
Artikel 53 (5a) PCT → Erforderliches Quorum
Beschreibt das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit der Versammlung.
Artikel 53 (5b) PCT → Beschlüsse bei fehlendem Quorum
Regelt die Bedingungen für die Wirksamkeit von Beschlüssen bei fehlendem Quorum.
Artikel 53 PCT → Versammlung
Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.