Art. 2 ii) des PCT-Vertrag bezieht sich auf verschiedene Arten von Patenten und Zertifikaten.
Sind Bezugnahmen auf ein “Patent” zu verstehen als Bezugnahmen auf Erfindungspatente, auf Erfinderscheine, auf Gebrauchszertifikate, auf Gebrauchsmuster, auf Zusatzpatente oder -zertifikate, auf Zusatzerfinderscheine und auf Zusatzgebrauchszertifikate.
Art. 2 ix) des PCT-Vertrag bezieht sich auf nationale und regionale Patente.
Sind Bezugnahmen auf ein “Patent” zu verstehen als Bezugnahmen auf nationale und regionale Patente.
Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.