Patent

Art. 2 ii) des PCT-Vertrag bezieht sich auf verschiedene Arten von Patenten und Zertifikaten.

Art. 2 ii) PCT

Sind Bezugnahmen auf ein “Patent” zu verstehen als Bezugnahmen auf Erfindungspatente, auf Erfinderscheine, auf Gebrauchszertifikate, auf Gebrauchsmuster, auf Zusatzpatente oder -zertifikate, auf Zusatzerfinderscheine und auf Zusatzgebrauchszertifikate.

Art. 2 ix) des PCT-Vertrag bezieht sich auf nationale und regionale Patente.

Art. 2 ix) PCT

Sind Bezugnahmen auf ein “Patent” zu verstehen als Bezugnahmen auf nationale und regionale Patente.

siehe auch

Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.