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pct:nationales_patent

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Nationales Patent

Art. 2 iii) des PCT-Vertrag bedeutet ein von einem nationalen Amt erteiltes Patent.

Art. 2 iii) PCT

Bedeutet “nationales Patent” ein von einem nationalen Amt erteiltes Patent.

siehe auch

Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.

pct/nationales_patent.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/04 06:21 von mfreund