Kapitel I [→ Internationale Anmeldung und internationale Recherche] regelt die Einreichung internationaler Anmeldungen und die Durchführung internationaler Recherchen. Es beschreibt die Anforderungen an die internationale Anmeldung, die Rolle der Internationalen Recherchenbehörde und die Verfahren zur Übermittlung und Veröffentlichung der Anmeldungen.
Artikel 3 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen und Bedingungen für die Einreichung einer internationalen Anmeldung.
Artikel 3 (1) PCT → Einreichung internationaler Anmeldungen
Erklärt, dass Anmeldungen zum Schutz von Erfindungen in jedem der Vertragsstaaten als internationale Anmeldungen eingereicht werden können.
Artikel 3 (2) PCT → Inhalt einer internationalen Anmeldung
Beschreibt die erforderlichen Bestandteile einer internationalen Anmeldung.
Artikel 3 (3) PCT → Zweck der Zusammenfassung
Erläutert, dass die Zusammenfassung ausschließlich der technischen Information dient.
Artikel 3 (4) PCT → Anforderungen an internationale Anmeldungen
Listet die formalen Anforderungen auf, die internationale Anmeldungen erfüllen müssen.
PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.