Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 63 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bedingungen für das Inkrafttreten des Vertrags.

Artikel 63 (1) PCT → Allgemeine Inkrafttretensbedingungen
Beschreibt die allgemeinen Bedingungen, unter denen der Vertrag in Kraft tritt.

Artikel 63 (2) PCT → Inkrafttreten für spätere Beitritte
Regelt das Inkrafttreten des Vertrags für Staaten, die später beitreten.

Artikel 63 (3) PCT → Anwendbarkeit von Kapitel II
Erläutert die Bedingungen für die Anwendbarkeit von Kapitel II des Vertrags.

siehe auch

PCT, Kapitel VIII → Schlussbestimmungen
Dieses Kapitel enthält die Schlussbestimmungen des Vertrags, einschließlich der Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden, und der Inkrafttretensbedingungen.