Regel 58bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.
Regel 58bis.2(a) PCT → Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung
Beschreibt die Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung.
Regel 58bis.2(b) PCT → Maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung
Regelt die maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung.
Regel 58bis PCT → Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.