Gebühr für verspätete Zahlung

Regel 58bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.

Regel 58bis.2(a) PCT → Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung
Beschreibt die Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung.

Regel 58bis.2(b) PCT → Maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung
Regelt die maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung.

siehe auch

Regel 58bis PCT → Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.