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Regel 58bis.2(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung.
Die Gebühr für verspätete Zahlung darf jedoch nicht höher sein als das Doppelte der Bearbeitungsgebühr.
Regel 58bis.2 PCT → Gebühr für verspätete Zahlung für die internationalen vorläufigen Prüfung
Regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.
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