Gebühr für die ergänzende Recherche

Regel 45bis.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Gebühr für die Durchführung der ergänzenden internationalen Recherche.

Regel 45bis.3(a) PCT → Erhebung der Gebühr
Beschreibt die Erhebung der Gebühr für die ergänzende internationale Recherche durch die Internationale Recherchenbehörde.

Regel 45bis.3(b) PCT → Erhebung durch das Internationale Büro
Regelt die Erhebung der Gebühr für die ergänzende Recherche durch das Internationale Büro.

Regel 45bis.3(c) PCT → Frist für die Zahlung der Gebühr
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Gebühr für die ergänzende Recherche.

Regel 45bis.3(d) PCT → Rückerstattung der Gebühr durch das Internationale Büro
Regelt die Rückerstattung der Gebühr durch das Internationale Büro unter bestimmten Bedingungen.

Regel 45bis.3(e) PCT → Rückerstattung der Gebühr durch die Behörde
Beschreibt die Rückerstattung der Gebühr durch die für die ergänzende Recherche bestimmte Behörde.

siehe auch

Regel 45bis PCT → Ergänzende internationale Recherchen
Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.