Artikel 54 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses.
Artikel 54 (1) PCT → Bildung des Exekutivausschusses
Beschreibt die Bildung des Exekutivausschusses durch die Versammlung.
Artikel 54 (2) PCT → Zusammensetzung des Exekutivausschusses
Regelt die Zusammensetzung des Exekutivausschusses und die Vertretung der Mitgliedstaaten.
Artikel 54 (3) PCT → Anzahl der Mitgliedstaaten
Beschreibt die Anzahl der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss.
Artikel 54 (4) PCT → Geographische Verteilung
Regelt die geographische Verteilung bei der Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses.
Artikel 54 (5) PCT → Amtsdauer und Wiederwahl
Beschreibt die Amtsdauer und die Möglichkeit der Wiederwahl der Mitglieder des Exekutivausschusses.
Artikel 54 (6) PCT → Aufgaben des Exekutivausschusses
Erläutert die Aufgaben und Befugnisse des Exekutivausschusses.
Artikel 54 (7) PCT → Tagungen des Exekutivausschusses
Regelt die Einberufung und Durchführung von Tagungen des Exekutivausschusses.
Artikel 54 (8) PCT → Stimmrecht und Quorum
Beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss.
Artikel 54 (9) PCT → Zulassung von Beobachtern
Regelt die Zulassung von Beobachtern zu den Sitzungen des Exekutivausschusses.
Artikel 54 (10) PCT → Geschäftsordnung des Exekutivausschusses
Der Exekutivausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
PCT, Kapitel V → Verwaltungsbestimmungen
Dieses Kapitel regelt die Verwaltungsstrukturen und -verfahren des Verbands, einschließlich der Rolle der Versammlung und des Exekutivausschusses.