Entschuldigung von Fristüberschreitungen

Regel 82quater.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können.

Regel 82quater.1(a) PCT → Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung
Beschreibt die Anforderungen an den Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung.

Regel 82quater.1(b) PCT → Frist für den Nachweis der Fristüberschreitung
Regelt die Frist für den Nachweis der Fristüberschreitung.

Regel 82quater.1(c) PCT → Nichtberücksichtigung der Entschuldigung durch Bestimmungs- oder ausgewählte Ämter
Beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Entschuldigung der Fristüberschreitung nicht berücksichtigt werden muss.

Regel 82quater.1(d) PCT → Verzicht auf Nachweise durch Ämter oder Behörden
Regelt den Verzicht auf Nachweise durch Ämter oder Behörden.

siehe auch

Regel 82quater PCT → Entschuldigung von Fristüberschreitungen und Verlängerung von Fristen
Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen und die Verlängerung von Fristen.