Regel 82quater.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können.
Regel 82quater.1(a) PCT → Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung
Beschreibt die Anforderungen an den Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung.
Regel 82quater.1(b) PCT → Frist für den Nachweis der Fristüberschreitung
Regelt die Frist für den Nachweis der Fristüberschreitung.
Regel 82quater.1(c) PCT → Nichtberücksichtigung der Entschuldigung durch Bestimmungs- oder ausgewählte Ämter
Beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Entschuldigung der Fristüberschreitung nicht berücksichtigt werden muss.
Regel 82quater.1(d) PCT → Verzicht auf Nachweise durch Ämter oder Behörden
Regelt den Verzicht auf Nachweise durch Ämter oder Behörden.
Regel 82quater PCT → Entschuldigung von Fristüberschreitungen und Verlängerung von Fristen
Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen und die Verlängerung von Fristen.