Deckung von Defiziten

Artikel 57 (5) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Maßnahmen zur Deckung von Defiziten im Haushaltsplan.

Artikel 57 (5a) PCT → Zuschüsse zur Defizitdeckung
Beschreibt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Defizitdeckung.

Artikel 57 (5b) PCT → Festsetzung der Zuschusshöhe
Regelt die Festsetzung der Höhe der Zuschüsse durch die Versammlung.

Artikel 57 (5c) PCT → Vorläufige Abdeckung von Defiziten
Beschreibt die Möglichkeit der vorläufigen Abdeckung von Defiziten.

Artikel 57 (5d) PCT → Rückzahlung von Zuschüssen
Regelt die Rückzahlung von geleisteten Zuschüssen.

Artikel 57 (5e) PCT → Stimmrechtsausübung bei Zahlungsverzug
Beschreibt die Auswirkungen von Zahlungsverzug auf die Stimmrechtsausübung.

siehe auch

Artikel 57 PCT → Finanzen
Beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands.