Artikel 57 (5) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Maßnahmen zur Deckung von Defiziten im Haushaltsplan.
Artikel 57 (5a) PCT → Zuschüsse zur Defizitdeckung
Beschreibt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Defizitdeckung.
Artikel 57 (5b) PCT → Festsetzung der Zuschusshöhe
Regelt die Festsetzung der Höhe der Zuschüsse durch die Versammlung.
Artikel 57 (5c) PCT → Vorläufige Abdeckung von Defiziten
Beschreibt die Möglichkeit der vorläufigen Abdeckung von Defiziten.
Artikel 57 (5d) PCT → Rückzahlung von Zuschüssen
Regelt die Rückzahlung von geleisteten Zuschüssen.
Artikel 57 (5e) PCT → Stimmrechtsausübung bei Zahlungsverzug
Beschreibt die Auswirkungen von Zahlungsverzug auf die Stimmrechtsausübung.
Artikel 57 PCT → Finanzen
Beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands.