Anzeigen:
Artikel 57 (5a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Defizitdeckung.
Schließt ein Rechnungsjahr mit einem Defizit ab, so haben die Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der Buchstaben b und c, Zuschüsse zur Deckung dieses Defizits zu leisten.
Artikel 57 (5) PCT → Deckung von Defiziten
Beschreibt die Maßnahmen zur Deckung von Defiziten im Haushaltsplan.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de