Regel 45bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche.
Regel 45bis.2(a) PCT → Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Beschreibt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende Recherche.
Regel 45bis.2(b) PCT → Währung der Bearbeitungsgebühr
Regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist.
Regel 45bis.2(c) PCT → Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
Regel 45bis.2(d) PCT → Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
Regelt die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr unter bestimmten Bedingungen.
Regel 45bis PCT → Ergänzende internationale Recherchen
Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.