Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche

Regel 45bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche.

Regel 45bis.2(a) PCT → Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Beschreibt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende Recherche.

Regel 45bis.2(b) PCT → Währung der Bearbeitungsgebühr
Regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist.

Regel 45bis.2(c) PCT → Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr.

Regel 45bis.2(d) PCT → Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
Regelt die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr unter bestimmten Bedingungen.

siehe auch

Regel 45bis PCT → Ergänzende internationale Recherchen
Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.