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Regel 45bis.2(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
Die Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf eine ergänzende Recherche an das Internationale Büro zu zahlen. Zu zahlen ist der zum Zeitpunkt der Zahlung geltende Betrag.
Regel 45bis.2 PCT → Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche
Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche.
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